Kommunalpolitik
Herr Zimprich, das Land Schleswig-Holstein gab jetzt den Startschuss zur Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel-Schönberger Stand. Was erhoffen Sie sich für Impulse von „Hein Schönberg“ für Schönkirchen?
Wir sehen uns in der Region einer gewaltigen Herausforderung gegenüber, und zwar der Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung. Diese Entwicklung bezieht sich auf die Sicherung und Weiterentwicklung der Funktionen als Wohn-, Wirtschafts- und Tourismusstandort. Die Sicherstellung von Mobilität ist dabei ein zentraler Bestandteil. In diesem Zusammenhang kommt auch dem ÖPNV und seiner Gestaltung eine bedeutende Rolle zu. Schönkirchen als wachsender Vorort der Landeshauptstadt Kiel ist auf leistungsfähige und flexible Verkehrsverbindungen im ÖPNV angewiesen, die der Mobilität unserer Einwohner und dem Tagestourismus neue Impulse geben und unser Wachstum unterstützen. Die neue Bahn Kiel - Schönberger Strand wird mit dem Ausbau der Strecke und der Reaktivierung der Verbindungen ein hervorragendes ÖPNV-Produkt anbieten. Über den Kieler Hauptbahnhof wird Schönkirchen an ein attraktives Schnellbahn- System und die Kieler Buslinien angeschlossen, wovon besonders unsere Pendler profitieren werden. Dies gilt jedoch auch umgekehrt!
Wir erhoffen uns auch Besucher aus Kiel und der Probstei, die unseren Ort besuchen und entdecken wollen. Und es gibt für Tagestouristen viel zu entdecken: Der Bahnhof Schönkirchen ermöglicht unmittelbar den Zugang zu unseren attraktiven Wanderwegen sowie dem Skulpturenweg. Ebenso gut sind der Dorfteich mit dem idyllischen Café und die Marienkirche mit ihren Veranstaltungen und Konzerten zu erreichen. Und auch zu den Tennisplätzen, dem Tanzsportclub und den Sportanlagen ist es vom Bahnhof nur ein kurzer Fußweg. Insgesamt also ist die Bahn Kiel - Schönberger Strand eine riesige Chance für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde und der gesamten Region.
Ab Dezember 2016 könnte die Bahn laut Verkehrsminister Reinhard Meyer auf dem ersten Teilabschnitt möglicherweise schon stündlich zwischen Kiel Hauptbahnhof und Kiel-Oppendorf pendeln. Was bedeutet das für die Schönkirchener Bürger?
Wir hatten den Wunsch, mit unserem Bahnhof zeitgleich zur Freigabe der ersten Teilstrecke bis Kiel-Oppendorf in Betrieb zu gehen. Ich hatte deshalb Gespräche mit Wirtschaftsminister Meyer aufgenommen. Leider konnte unserem Wunsch nicht entsprochen werden, weil die Planung für den Ausbau der Strecke verschiedene Planfeststellungsverfahren vorsieht. Der Bahnhof Schönkirchen ist erst im nächsten Verfahren dabei. Dies bedeutet eine Zeitdauer von voraussichtlich mindestens vier Jahren bis Ende 2020. Das Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren für größere und komplexere raumbezogene Vorhaben. Der Planfeststellungsbeschluss wägt alle Belange ab und erteilt eine Gesamtgenehmigung.
Wäre denn eine Weiterfahrt bis zum Bahnhof Schönkirchen – losgelöst vom Planfeststellungsverfahren für den zweiten Streckenabschnitt im Kreis Plön – kurzfristig überhaupt möglich?
Mir dauert die Integration unseres kleinen Streckenabschnitts zulange, zumal der Bahnhof Schönkirchen nur 1900 Meter vom Bahnhof Oppendorf entfernt liegt. Ich habe deshalb vorgeschlagen, diesen kurzen Streckenabschnitt bevorzugt und kurzfristig an die Strecke Kiel - Oppendorf anzuschließen. Denn ein erheblicher Teil der Strecke wird ohnehin für das Rangieren der Züge am Bahnhof Oppendorf bzw. im Zusammenhang mit den Güterzügen zum Ostuferhafen und zum Kohlekraftwerk benötigt. Herr Minister Meyer hatte für diese Argumente sehr viel Verständnis und hat mir schriftlich zugesagt zu prüfen, ob durch das Herauslösen des Schönkirchener Abschnitts eine Beschleunigung erzielt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung steht noch aus.
CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Schönkirchen haben sich auf einen gemeinsamen Kandidaten für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters am 6. November verständigt. Gerd F. Radisch, parteilos, machte in der Bewerbungsrunde das Rennen. Einhellig fiel das Votum für den 62-jährigen Unternehmensberater aus Bad Schwartau aus. Er sei der richtige Bürgermeisterkandidat für Schönkirchen, so die Meinung aller Parteivertreter des achtköpfigen Auswahlgremiums. Auch die Mitgliederversammlungen folgten parteiübergreifend dem gemeinsamen Wahlvorschlag. Kommunalpolitisch erfahren – von 2003 bis 2016 war Radisch Stadtverordneter und wählbarer Bürger in Bad Schwartau - und in der Wirtschaft sehr gut vernetzt soll er nach dem Wunsch der vier Schönkirchener Parteien die Gemeinde entwickeln und gestalten, fit machen für die Zukunft. Über die Zulassung des Wahlvorschlags entscheidet der Gemeindewahlausschuss am 16. September.
Am Mittwoch, 28. September, 20 Uhr, wird Gerd F. Radisch sich und seine Ideen den Schönkirchenerinnen und Schönkirchenern in einer öffentlichen Info-Veranstaltung in der Aula der Schule im Augustental vorstellen. Der Amtsantritt des neuen hauptamtlichen Bürgermeisters ist nach der Wahl durch die Bürger für den 2. Januar 2017 vorgesehen.
Liebe Schönkirchenerinnen und Schönkirchener,
die letzte Sitzungsperiode vor der Sommerpause wurde mit der Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Juni 2016 beendet.
In Kürze möchte ich Sie über die wesentlichen Ergebnisse informieren:
Änderung der Hauptsatzung
Auf interfraktionellen Antrag wurde die Hauptsatzung insofern geändert, dass die Gemeinde Schönkirchen ab 01. Januar 2017 wieder von einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. einem hauptamtlichen Bürgermeister geführt wird. Über die Beweggründe habe ich bereits an anderer Stelle auf unserer Homepage berichtet.
Kindertagesstätte Kleine Wunder
Die Kindertagesstätte wird – zur Schaffung einer weiteren Regelgruppe – im Bestand umgebaut. Hier fällt vorübergehend leider der Bewegungsraum weg; die Unterbringung von Kindern hatte hier für die Gemeindevertretung aber Priorität.
Gebühren in den örtlichen Kindertagesstätten
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Elternentgelte in den örtlichen Kindertagesstätten anzupassen. Ziel ist eine – wie eigentlich auch vorgesehen –Drittelbeteiligung der Eltern an den Betreuungskosten.
Liebe Schönkirchenerinnen und Schönkirchener,
Sie haben es sicherlich bereits in den verschiedenen Zeitungen gelesen: Schönkirchen soll künftig wieder von einer hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. einem hauptamtlichen Bürgermeister verwaltet werden.
Nach der Kommunalwahl haben wir Peter Zimprich zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Schönkirchen gewählt. Zu den klassischen Aufgaben eines ehrenamtlichen Bürgermeisters wie die Leitung der Gemeindevertretung und Sitzungsteilnahmen, Repräsentation bei festlichen Anlässen und die Vertretung der Gemeinde in verschiedenen Organen und Gremien kamen immer mehr Aufgaben hinzu. Insbesondere die Aufgaben für die künftige Infrastruktur unserer Gemeinde sind enorm umfangreich geworden und nur mit hohem zeitlichen Einsatz abzuarbeiten. Dazu gehören z. B. die Oberflächenwasserbeseitigung, die Erweiterung des KiTa- Angebotes, die Schulbauentwicklung, der soziale Wohnungsbau und das altersgerechte Wohnen in unserer Gemeinde. In Kürze kommen weitere große Aufgaben hinzu, um unsere Gemeinde zukunftssicher aufzustellen: die Erschließung und Vermarktung des neuen Gewerbegebiets, die Ortsentwicklungsplanung, der Anbau der offenen Ganztagsschule, eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung und die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Gemeindewerke.
Liebe Schönkirchenerinnen und Schönkirchener,
die aktuelle Sitzungsperiode der Gemeindevertretung und der vorbereitenden Ausschüsse ist mit Sitzung am 18. Mai 2016 beendet worden.
Auf diesem Wege möchte ich Sie über die aktuellen Entscheidungen informieren:
Jahresabschluss per 31.12.2015
Die Gemeindevertretung hat den vorgelegten Jahresabschluss per 31.12.2015 einstimmig genehmigt. Dieser schließt vermutlich letztmalig mit einem relativ hohen Jahresüberschuss. Über die finanzielle Situation der Gemeinde Schönkirchen habe ich bereits vor einigen Wochen ausführlich berichtet. Der nun vorgelegte Jahresabschluss schließt mit:
Unser besonderer Dank gilt dem Kämmerer des Amtes Schrevenborn, Herrn Withohn, für die wieder einmal hervorragende Arbeit bei der Aufstellung des Abschlusses.