NEUE IMPULSE FÜR SCHÖNKIRCHEN

SPD Schönkirchen

Spenden

Wir freuen uns jederzeit über Spenden!

Sie können gerne direkt per Überweisung an uns Spenden, hierzu Spenden Sie bitte unter Angabe ihrer vollständigen Adresse an:

SPD Schönkirchen

IBAN:  DE74 2105 0170 0040 0019 19   (Konto: 40 00 19 19)

BIC:  NOLADE21KIE   (BLZ: 21050170)

Förde Sparkasse

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus.

Sie können auch online Spenden:

 

 

 

Wichtige Hinweise zum Thema Spenden

Spendenabzugsfähigkeit

Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.

Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der der Kontoauszug als Spendennachweis oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers für das Finanzamt.

Bei Spenden ab 201,00 € wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, Email, Fax), über die Spende.