NEUE IMPULSE FÜR SCHÖNKIRCHEN

SPD Schönkirchen

SPD beantragt Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

Veröffentlicht am 05.12.2017 in Kommunalpolitik

Die SPD erkennt an, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nicht zeitgemäß ist und die Bürgerinnen und Bürger hierdurch zu stark belastet werden. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Schönkirchen auch lange Jahre auf den Erlass einer solchen Satzung verzichtet und diese erst erlassen, als die Rechtslage dieses eindeutig vorgeschrieben hat. Es ist daher nur konsequent, wenn die Gemeinde Schönkirchen bei veränderter Rechtslage diese Satzung wieder aufhebt und die Bürgerinnen und Bürger entlastet.

Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2017

Sehr geehrter Herr Bürgervorsteher,

die SPD-Fraktion stellt für die Sitzung der Gemeindvertretung folgenden Antrag:

Aufhebung der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Schönkirchen.

Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Die Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau,
die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung) der Gemeinde Schönkirchen wird frühestens zum 01.01.2018 und spätestens mit dem Inkrafttreten der Änderung des § 76 der Gemeindeordnung aufgehoben. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass durch die Änderung des § 76 Gemeindeordnung eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach §§ 8 und 8a Kommunalabgabengesetz nicht mehr besteht.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich nach Inkrafttreten der Änderung eine Aushebungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Das Land wird aufgefordert, einen vollumfänglichen Ausgleich für die nicht mehr zu erhebenden
Straßenausbaubeiträge zu erbringen. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Appell an das Land zu richten.